Wir haben Frau Wigand als sehr erfahrene Fachanwltin fr Familien- und Erbrecht kennengelernt. Angemeldet zu einer Erstberatung hatten wir sie um die Durchsicht unseres ersten Testament-Entwurfs gebeten. Frau Wigand konnte sehr schnell und fachkundig die Schwchen unseres Entwurfs herausarbeiten und uns wertvolle Hinweise zu den Themen Testamentsvollstreckung und Vermgenssorge bei Minderjhrigen geben. Diese konnte sie sehr ausfhrlich durch praktische Beispiele aus ihrer tglichen Arbeit untermauern. Frau Wigand hat sich fr unser Gesprch sehr viel Zeit genommen. Das Gesprch verlief in sehr entspannter Atmosphre ab. Zum Abschluss des 1 3/4 Stunden dauernden Gesprchs wurden wir von Frau Wigand aufgeklrt, dass die vom Gesetzgeber festgelegte Erstberatungsgebhr von Euro 190 nur dann Anwendung finde, wenn keine Vergtungsvereinbarung abgeschlossen werde. Eine entsprechende Vereinbarung legte sie uns anschlieend basierend auf einem Stundensatz von 400 Euro zur Unterschrift vor. Von diesem Gesprch haben wir eine Seite selbst verfasster Notizen mit vielen guten Hinweisen zu unserem Testament mitgenommen sowie die Erkenntnis, den Anwalt zu Beginn des Gesprchs auf das zu erwartende Honorar anzusprechen, insofern er dieses nicht von sich aus zur Sprache bringt.
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